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Kinderschänder auf die Anklagebank

Erstellt von Daniel Mohr am Montag 28. September 2009

Wir leben ja in Deutschland. Unsere nette neue Regierung (nein, ICH habe EUCH nicht gewählt) ist ja der Meinung, das bereits Kinderpornographie im Internet betrachten etwas ganz böses ist, und schwer bestraft werden muß. Daraus folgt, das Kindesmissbrauch ja wohl noch schwerer bestraft werden muß.

Nun folgender Fall: ein 44jähriger hat Geschlechtsverkehr mit einer 13jährigen.
Folgerung: Kindesmißbrauch, Anklage und Strafe für den Kerl (oder der Gassenhauer „am Schwanz aufhängen“).

Nun hat die Mutter der 13jährigen wohl behauptet, sie wäre schon etwas älter:
trotzdem bestrafen, die Mutter auch noch gerade mit.

Das Opfer hat dem Täter verziehen:
können wir vielleicht etwas mildernd im Strafmaß berücksichtigen, aber auch nicht deutlich.

Der Täter merkt während der Verhandlung was ihm blüht, und setzt sich ins Ausland ab:
na, im Zeitalter der Globalisierung erlässt man halt einen internationalen Haftbefehl und fängt ihn bei günstiger Gelgenheit wieder ein.

Soweit werden das 99.5% der Bundesbürger wohl absegnen (und wir haben noch nicht über die Höhe der Strafe gesprochen, was da gerecht ist und was nicht -> andere Diskussion).

Wieso ist das auf einmal sowas anderes, wenn der Täter Roman Polanski heißt?
Ich kann das nicht nachvollziehen.
Im Gegenteil, ich finde es gut, das Kindesmißbrauch in den USA nicht verjährt, das ist mit Sicherheit mal eine sinnvollere Maßnahme als irgendwelche Internetzensur. In Deutschland ist die Verjährungsfrist glaube ich 5 Jahre (nach Volljährigkeit des Kindes), wenn man sein Trauma also erst mit 24 verarbeitet hat und darüber reden kann: Pech, Täter nicht mehr zu belangen.
Und das das nicht so fern ist, das sollte jedem Klar sein, auch mir sind MINDESTENS 3 Leute bekannt, die in ihrer Kindheit mißbraucht wurden. Und das erzählt einem ja auch nicht jeder gerade mal so beim kennenlernen.